Im Internet locken viele attraktive Angebote. Doch viele scheinbar kostenlose Offerten können sich als teure Fallen entpuppen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und das Büro für Konsumentenfragen BFK wollen nun mit der Broschüre “Vorsicht vor Internetfallen“ praktische Tipps für User zur Verfügung stellen.
“Lesen Sie immer das Kleingedruckte! Wenn das Malheur bereits geschehen ist, wehren Sie sich!“, sagt das Seco. Ganz besondere Vorsicht sei bei den folgenden Themen geboten:
“Gewinnspiele, Klingeltöne, Logos und Spiele für Mobiltelefone, Tests jeglicher Art, SMS-Gratisversand, Flirten und Chatten, Lebensprognose, Lebenserwartung, Gedichte, Alkohol-Probleme, Gratisprogramme, Songtexte, Hausaufgabenhilfe, Bastelhilfe, Sternzeichen, Filmstar, Witze, Kunst.“
Im Gegensatz zu den seriösen Gratisangeboten müsse sich der Nutzer bei Fallen immer mit Name, Adresse und E-Mail oder bei SMS-Abonnementsfallen auch mit seiner persönlichen Mobilnummer anmelden. Mit einem Mausklick oder mit der Eingabe einer Mobilnummer wird dann ahnungslos ein langfristiger und teurer Abonnementsvertrag abgeschlossen. Die Rechnung dafür folgt postwendend. Die Internetschwindler üben dann Druck aus, um das Geld einzutreiben: mit endlosen E-Mails, Inkassobüros oder Rechtsanwälten.
Wer in die Falle getappt ist, soll sich wehren schreibt das Seco:
“1. Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
2. Schreiben Sie dem Anbieter sofort nach Entdeckung des Irrtums einen eingeschriebenen Brief. Fechten Sie darin den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an, mit der Begründung, dass Sie durch die Website getäuscht worden sind. Ein solcher Brief genügt und führt zur Unverbindlichkeit des Vertrages.“
Ansich ist es ja löblich, dass der Bund Internet-Aufklärungsarbeit betreibt. Dass dann aber Informationen wie diese via gedruckter Broschüre verteilt werden, mutet dann doch eher etwas seltsam, um nicht zu sagen rückständig an.
Immer hin kann die Broschüre per e-Mail bestellt werden: bei fair-business@seco.admin.ch
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