Dienstag, 13. März 2012

Online-Shopping: welches Zahlverfahren hätten Sie denn gern?

Mit der weiteren Verbreitung und der Professionalisierung von Online-Shops, hat sich auch zum Thema Zahlungsabwicklung im E-Commerce einiges getan. Eine neue Studie des ECC-Handel zum Thema „Internet-Zahlungsverkehr aus Sicht der Händler“ zeigt: Händler bieten durchschnittlich 5,5 Zahlungsverfahren an – und somit im Schnitt gut ein Verfahren mehr, als noch bei der letzten Erhebung Ende 2009.
Am meisten Zahlverfahren bieten Online-Shops für Endkunden (B2C).
Eine Sättigung des Marktes für Zahlungssysteme ist nicht absehbar. Die für die Studie befragten Händler gaben an, bis Ende des Jahres durchschnittlich zwei bis drei neue Bezahlverfahren einführen zu wollen. Ziel des breiten Angebots ist es vielfach, den Präferenzen der unterschiedlichen Zielgruppen gerecht zu werden und flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können. Letzteres scheint vor allem für Händler relevant zu sein, die sowohl im B2B- als auch im B2C- Bereich tätig sind. Sie weisen mit sechs angebotenen Verfahren die höchste Bandbreite auf. Reinen B2B- Händlern hingegen genügt mit durchschnittlich drei angebotenen Zahlungsvarianten ein kleineres Portfolio. Obwohl klassische Zahlungsverfahren wie das Vorauszahlen, Nachnahme, Rechnung und Barzahlung bei Abholung nach wie vor dominieren, holen die neueren Internet-Zahlungsverfahren weiter auf und verzeichnen teilweise deutliche Zuwächse. Allen voran ist das PayPal, das wesentliche Marktanteile gewinnen konnte und mit einer Verbreitung von 83,4 Prozent in diesem Jahr hinter Vorkasse auf Platz zwei landet. Auch bei der Art der Zahlungsverfahren zeigen sich Unterschiede zwischen dem Angebot für Geschäfts- und Endkunden. Im B2C-Bereich werden die Bezahlverfahren PayPal, Bezahlung bei Abholung, Nachname und Kreditkarte deutlich häufiger angeboten als im B2B-Bereich. Hier spielt nach wie vor die Rechnung sowie Vorkasse eine grosse Rolle.
Wie diese ECC-Studie zeigt, unterscheidet sich der Online-Handel im deutschsprachigen Raum bezüglich 
Zahlverfahren stark vom Rest der Welt. Vor allem in den USA und Asien sind Kreditkarten klar führend, was die Zahlung von Online-Bestellungen angeht. In den meisten Fällen, werden gar keine anderen Zahlverfahren angeboten. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Plastikkarten früher oder später durch mobile Geräte wie Smartphones abgelöst werden könnten.

Montag, 12. März 2012

Googeln ohne Google?


Haben Sie Probleme mit der neuen Datenschutzrichtlinie von Google? Oder damit, dass Google Ihre Suchergebnisse personalisiert? Oder finden Sie generell, dass Google im Net zu gross und zu mächtig geworden ist? Es gibt tatsächlich Alternativen, und die müssen nicht von Microsoft kommen und “Bing“ heissen.

Die Suche mit der Ente: durchaus eine Google-Alternative
Obwohl Suchen im unendlichen Internet von den meistern Usern heute “Googeln“ genannt wird, gibt es auch andere Suchmaschinen – einige davon erleben immer mal wieder einen plötzlichen Aufschwung. Wie zum Beispiel duckduckgo.com, eine amerikanische Suchmaschine, die rasant wächst und immer mehr User anzieht. Was tägliche Suchanfragen betrifft, wurde kürzlich die Millionengrenze überschritten.
Doch was macht DDG so speziell?
Wohl die Tatsache, dass es sich um eine sehr brauchbare Suchmaschine mit äusserst nützlichen Zusatzfunktionen handelt, die einen besonderen Wert auf den Datenschutz der Anwender legt. Zitat aus einem Artikel von golem.de:
“Duck Duck Go wertet etwa Daten von Wikipedia und anderen vertrauenswürdigen Sites aus, um strukturierte Ergebnisse anzuzeigen. Die Suche nach Union Square Ventures kann als Beispiel dienen: Eine kurze Erklärung der Firma, ein Wikipedia-Link, ein Link zur offiziellen Site, und ein Link zu einem Verzeichnis von Venture-Capital-Firmen auf Duck Duck Go werden angezeigt. Im rechten Sidebar werden Vorschläge gemacht, welche Suchbegriffe hinzufügt werden können, um die Suchergebnisse zu verbessern […] Das Besondere an Duck Duck Go sind die sogenannten !Bangs. Mit ihnen ist es möglich, direkt in Duck Duck Go die internen Suchfunktionen von Websites oder auch andere Suchmaschinen zu benutzen. Mit !youtube oder !yt wird der Nutzer beispielsweise direkt von Duck Duck Go auf die Youtube-Ergebnisseite weitergeleitet. Mit !g lässt sich von Duck Duck Go auch einfach auf die Ergebnisse von Google umschwenken.“
Was den Persönlichkeitsschutz betrifft, kennt com-magazin.de die Details:
  • "DuckDuckGo übermittelt keine Informationen an Websites, wenn Sie auf einen Link im Suchergebnis klicken (Search Leakage). Die Adresse wird so umgeleitet, dass der Betreiber der Website nicht erfährt, von welcher Suchmaschine Sie kommen und auch nicht, über welchen Suchbegriff Sie die Seite gefunden haben.
  • Die Suchmaschine DuckDuckGo zeichnet keine Suchverläufe auf (Search History). Anders als bei Google lässt sich daher ihr Suchverhalten nicht analysieren.
  • DuckDuckGo speichert keine Informationen wie IP-Adresse oder den verwendeten Browser in einer Logdatei.
  • Standardmäßig werden keine Cookies gespeichert. Nur wenn Sie die Einstellungen für die Suchmaschine ändern, legt DuckDuckGo ein unverschlüsseltes Cookie ab. Diese enthält dann aber nur Informationen wie „de-de“ für die eingestellte Sprache. Alternativ lässt sich DuckDuckGo auch über eine Browsererweiterung aufrufen und dann über Parameter in der URL steuern. Dann sind gar keine Cookies nötig."

Neue Regeln für Ihr Online-Shop


Am 1. April wird das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft gesetzt. Das hat Folgen für alle Online-Anbieter von Dienstleistungen oder Waren. Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Weil sich in der Schweiz in den letzten Jahren irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet hätten, sei eine Gesetzesanpassung notwendig geworden, teilt der Bund mit. Mit der Änderung des UWG habe das Parlament die Grundlagen für einen besseren Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden geschaffen.
Die Änderungen betreffen auch den Internethandel. Neu werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise für Anbieter unabdingbar, ihre Identität offenzulegen. Zitat aus dem KMU-Update derSwisscom:
“Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss ab 1. April 2012 klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse machen.Der Kunde soll die Möglichkeit erhalten, den Anbieter direkt und einfach zu kontaktieren. Auf der Webseite sollten deshalb E-Mail-Adresse, Name, Adresse sowie Telefonnummer der Firma bzw. des Anbieters angegeben werden. Idealerweise werden diese Angaben oder der Link darauf in der Fusszeile der Webseite platziert.“
Das ist nicht die einzige Änderung im UWG. Neu wird es auch obligatorisch, Kontaktmöglichkeiten mit dem Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen.
Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.
In einem Artikel zum Thema auf inno-swiss.com, erklärt der Rechtsanwalt Martin Steiger die Änderungen. Er kommt zu folgendem Schluss:
“Die meisten professionellen schweizerischen Online-Shops und sonstigen E-Commerce-Anbieter erfüllen die oben aufgeführten Vorgaben bereits heute. Es empfiehlt sich dennoch, aufgrund der kommenden UWG-Revision die Einhaltung der neuen ausdrücklichen Vorgaben zu überprüfen und die Gelegenheit für Verbesserungen zu nutzen. E-Commerce-Anbieter, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, müssen ihre Websites oder Apps anpassen um nicht unlauter zu handeln.“ 

Dass die Gesetzgebung keinen totalen Schutz vor Online-Betrug bieten kann, wissen inzwischen die meisten Konsumenten. Trotzdem kann es nicht schaden, sich wieder mal über die sicheren und unsicheren Verhaltensweisenzu informieren. Das untenstehende Video (von Toshiba) macht das recht gut! 

Dienstag, 6. März 2012

Wie wertvoll sind Social-Media-Marken?

Facebook, YouTube und Twitter sind die wertvollsten Social Media Brands. Das ist das Ergebnis einer Schweizer Studie, die zum ersten Mal den Markenwert von derartigen Social Networks unter die Lupe nahm. Asien ist dabei stark im Kommen. Drei Chinesische Networks schafften es unter die ersten zehn.
  
Die Markenbewertung kommt zu einem Zeitpunkt, wo sich die globalen Investoren auf den kommenden Börsengang des Branchenleaders Facebook freuen und zeigt, dass Facebook durchaus nicht das einzige Network mit Potential ist.  Die Markenbewertungsfirma BV4 hat das Ranking zusammen mit der HWZ Fachstelle Social Media Management erstellt. Facebook führt das Ranking mit einem geschätzten Markenwert von 29,115 Mrd. USD klar an, gefolgt von YouTube mit 18,099 Mrd. USD und Twitter mit 13,309 Mrd. USD. Das in der westlichen Welt weniger bekannte Netzwerk Qzone aus China belegt mit 11,237 Mrd. USD den Platz vier. Die dreissig wertvollsten Brands haben zusammen einen Markenwert von 125 Mrd. USD.
Die wertvollsten Marken werden also immer noch von sozialen Netzwerken aus den USA dominiert, wobei diese mit einem Gesamtmarkenwert von 82 Mrd. USD den Löwenanteil ausmachen. Unter den Top Ten befinden sich wenig überraschend auch drei soziale Netzwerke aus China: Nach Qzone auf Platz vier erscheinen Sina Weibo auf dem fünften und Tencent Weibo auf dem achten Rang. Diese Platzierungen verdanken sie hauptsächlich einer überproportionalen Entwicklung der Internet-Userzahlen in China. Zu den Exoten gehören sicherlich auch die beiden Facebook-Kopien VKontakte aus Russland und Renren aus China auf den Plätzen elf und zwölf, welche diese Ränge dank starken User-Statistiken eingenommen haben.
Den detaillierten Report "The Most Valuable Social Media Brands 2012" der HWZ und BV4 ist hier kostenlosen abrufbar.


Samstag, 3. März 2012

Google und der Datenschutz

Die Wellen haben in den letzten Wochen recht hoch geschlagen: Als Google seine neuen Datenschutzrichtlinien ankündigte, gab es viele Proteste. Für die meisten Anwender blieben aber Fragen offen. Was kann man als einzelner User schon gegen die Sammelwut des Internetriesen ausrichten? 

Jetzt mal ehrlich: Nachdem die Medien jetzt wochenlang über die neuen Google-Datenschutzrichtlinienberichtet und Datenschutzspezialisten weltweit ihre Stirn in Sorgenfalten gelegt haben, wissen Sie, um was es eigentlich geht? Haben Sie etwa sogar die umfangreiche neue Datenschutzerklärung von Google durchgelesen?
Wohl kaum. Eine nicht repräsentative Umfrage unter unseren Bekannten hat ergeben, dass sich quasi niemand näher mit dem Thema befasst hat – nicht etwa, weil Datenschutz und Privatsphäre nicht interessieren, sondern eher, weil das Thema zu kompliziert ist. Kein Wunder: die neuen Bestimmungen von Google, bei denen es grundsätzlich darum geht, Userdaten von verschiedensten Diensten zusammenzuführen und auszuwerten, sind nicht immer sehr erhellend. Eines kommt aber immerhin heraus: Google sammelt Infos an allen digitalen Ecken und Enden. Zitat aus der GoogleDatenschutzerklärung:

“Wir erheben Informationen auf zwei Arten:
• Daten, die Sie uns mitteilen: Zur Nutzung vieler Google-Dienste müssen Sie beispielsweise zunächst ein Google-Konto erstellen. Hierfür werden wir Sie nach personenbezogenen Daten wie Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Telefon- oder Kreditkartennummer fragen. [...]
• Informationen, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten: Wir erfassen möglicherweise Informationen über die von Ihnen genutzten Dienste und die Art und Weise, wie Sie diese nutzen, beispielsweise wenn Sie eine Website besuchen, auf der unsere Werbedienste verwendet werden oder wenn Sie unsere Werbung und unsere Inhalte ansehen und damit interagieren. Derartige Informationen beinhalten:
Gerätebezogene Informationen
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.
Protokolldaten
Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese Protokolle können Folgendes enthalten:
Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.
Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.
IP-Adresse.
Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.
Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können. […]“

Trotzdem muss man sich als User nicht völlig machtlos vorkommen, wenn einem diese Sammelwut stört. Es gibt verschiedene Methoden, sich dagegen zu wehren. Die Brachialmethode besteht darin, keine Google Dienste mehr zu nutzen – adieu Gmail, Blogger, Chrome, Youtube und natürlich Google-Suchdienst. Ein nicht minder brachialer Ausweg bestünde darin, nur noch “privat“ zu surfen; d.h. die anonymisierenden Funktionen im Browser zu benutzen, wenn immer ein Google-Dienst benutzt wird.
Doch es gibt auch noch weniger extreme Mittel, die Privatsphäre zu schützen. DieSüddeutsche Zeitung erklärt das Vorgehen:

- Webprotokoll deaktivieren: Über die Nutzung seiner Suchmaschine führt Google ein sogenanntes Webprotokoll, um Suchergebnisse und Werbeanzeigen zu personalisieren. Diese sogenannte History sollten Nutzer unter http://google.com/history löschen und deaktivieren [...]
- Dashboard kontrollieren und nutzen: Google bietet unter http://google.com/dashboard eine Steuerzentrale für das Konto. In dem sogenannten Dashboard sieht man für jeden Dienst aufgelistet, welche Informationen wie persönliche Daten, Kontakte, Konversationen oder Protokolle Google gespeichert hat und kann diese auch löschen oder ändern. Über das Dashboard lassen sich auch das Google-Konto mit allen Diensten oder einzelne Dienste löschen.
-  YouTube-Verlauf löschen: Google speichert auch, welche Videos die Nutzer bei der Unternehmenstochter YouTube suchen oder anschauen. Die EFF rät, auch das zu unterbinden. Dazu muss man sich auf der YouTube-Seite einloggen oder über das Dashboard dorthin gehen und auf "Video-Manager" klicken. Danach gilt es, unter Verlauf auf "Gesamten Verlauf löschen" und "Pause viewing history" zu klicken. Danach muss man unter Suchverlauf auf "Gesamten Suchverlauf löschen" und "Suchverlauf aussetzen" klicken.
- Vor dem Surfen abmelden: Wer die Google-Suchmaschine nutzt, sollte nach Möglichkeit nicht gleichzeitig bei seinem Google-Konto angemeldet sein. Auch um YouTube nutzen zu können, muss man nicht eingeloggt sein.

Im Übrigen gilt: Lassen Sie sich nicht Bockshorn jagen. Am Ende sind Sie es, die bestimmen, welche Informationen Sie dem Internet überlassen!

Mittwoch, 29. Februar 2012

Telefonieren durch die Google Brille?

Eine Oakly Thumps Sonnebrille: So ähnlich soll das Google-Handy aussehen.
Bild Oakly 
Amerikanische Medien berichten über eine Smart-Phone-Brille, die gegenwärtig von Google entwickelt wird und Ende Jahr auf den Markt kommen soll.

Laut NewYork Times kommen die Informationen von verschiedenen Google-Mitarbeitern, die am Projekt beteiligt sind. Gemäss diesen Informationen wird das Brillen-Handy auf Android-Technologie basieren und funktionieren wie ein sogenanntes Head-Up-Display (HUD). Die Informationen würden also direkt im Gesichtsfeld des Brillenträgers präsentiert; zum Lesen muss die Haltung nicht verändert werden. Verbunden wäre die Brille per 3G oder 4G Mobilfunktechnologie. Ein GPS-System, das auf leichte Kopfbewegungen reagiert, soll ebenfalls eingebaut sein. Die New York Times nennt einen Preisrahmen von 250 bis 600 Dollar. Auch wie die Brille aussehen soll (FOX-News spricht vom Terminator-Stil) soll schon bekannt sein: Der exklusive Brillenhersteller Oakley hat schon vor einigen Jahren ein Modell mit eingebautem MP3-Player auf den Markt gebracht; dieses soll dem Brillen-Smartphone optisch am nächsten kommen.   

Montag, 27. Februar 2012

Wenn schon, dann wasserdicht!

Das waren noch Zeiten, als man elektronische Geräte behandelt hat, als ob sie hochempfindlich wären – weil sie das eben auch waren. Heute erwarten die User, dass ihre Smartphones hart im  Nehmen sind, auch was Nässe betrifft. Die Hersteller kommen ihnen entgegen: Immer mehr moderne Handys und Tablets sind wasser- und staubdicht. Eine neue Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Handy-Kunden genau das voraussetzen.

Manchmal staunt man, was so ein Kleingerät aushält. Meines ist mir mal beim Velofahren aus der Jackentasche gefallen und geriet dann auch noch unters Hinterrad (mit Stollenpneu). Die Folge: Ausser einigen Kratzern auf dem Display ist nichts passiert.
Glück gehabt!
Da sind die Folgen schon schlimmer, wenn das Handy in die Badewanne, ins Bier oder ins Schwimmbecken fällt. Und da wir das Ding heutzutage immer und überall dabeihaben, kommt das öfter vor, als die meisten User zugeben. Zum Glück gibt es inzwischen Technologien, die unsere Smartphones und Tablets komplett wasser- und staubabstossend machen können. Eine der führenden Firmen auf diesem Gebiet heisst P2i. Sie hat eine flüssigkeitsabweisende Nanobeschichtungstechnologie entwickelt, und versucht jetzt noch mehr Hersteller davon zu überzeugen, dass der Bedarf nach solchen Handys besteht. Dazu hat sie zum Start des Mobile World Congress (MWC) in Barcelona eine Studie präsentiert, die das Bedürfnis unterstreichen soll. Das sollte nicht weiter schwierig sein. In Spanien und Grossbritannien zum Beispiel, nehmen die User  ihr Handy mit grösserer Wahrscheinlichkeit in eine Kneipe oder ein Café mit, als in Frankreich, Deutschland oder den USA - und trotzdem sind es die Amerikaner, die mit grösster Wahrscheinlichkeit ihre Handys mit alkoholischen Drinks befeuchten.  
Wasser steht an erster Stelle der verschütteten Flüssigkeiten und durchschnittlich 30 Prozent aller Befragten haben schon einmal Wasser, Kaffee oder Tee auf ihr Handy verschüttet. (Überraschenderweise verschütten Männer mit grösserer Wahrscheinlichkeit Kaffee auf ihr Telefon als Frauen.)
In einem Kommentar der Auftraggeber zu den Umfrageergebnissen heisst es:
"Mobiltelefone sind nicht nur anfällig für das versehentliche Verschütten von Flüssigkeiten in Kneipen oder Cafés. Die Umfrage reflektiert auch die ständig wachsende Bedeutung, die sie in unserem Leben spielen, und hat gezeigt, dass im Durchschnitt Telefone auch im Regen benutzt werden (64 Prozent), sowie im Schnee (59 Prozent), unter der Dusche (8 Prozent) und in der Sauna (3 Prozent). All diese Situationen stellen ein Risiko dar, da die Geräte Feuchtigkeit ausgesetzt sind, die langfristig Schäden herbeiführen kann. Es gibt einen echten Bedarf für Geräte, die mit diesem neuen Lifestyle schritthalten."
51 Prozent der befragten User achten deshalb beim Kauf eines neuen Handys darauf, dass es wasser- und staubdicht ist. Die Hersteller versuchen diesem Anspruch zu entsprechen: Mehr als 9 Millionen Geräte haben bereits den Aridion(TM )-Schutz von P2i, darunter Smartphones, Tablets und Hörgeräte.