Die neuen Europäischen Datenschutzbestimmungen sehen hohe Bussen bei Zuwiderhandlungen vor. |
Zwar ist es
noch früh, sich mit den neuen EU-Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen. Für Firmen, die im Europäischen Raum Geschäfte
machen, lohnt es sich aber allemal zu wissen, was auf sie zukommt.
Datenschutzfachleute geben dem Gesetzesentwurf vorerst gute Noten.
“Sollten
wir uns vor der EU-Bürokratie fürchten oder die Trommel für einen wasserfesten
Datenschutz rühren? Unserer Ansicht nach stellen die neuen Bestimmungen einen
hervorragenden Kompromiss zwischen den realen Datenschutzanforderungen der
Bürger und den praktischen Herausforderungen des Datenmanagements im modernen
Unternehmensumfeld dar“, meint zum Beispiel Arne Jacobsen vom Security-Hersteller Varonis Systems in einemBlog-Eintrag auf chip.de.
Computerworld.ch
hat in einem aktuellen Artikel eine Fachfrau zu Wort kommen lassen, die über
die möglichen Auswirkungen des neuen Europäischen Datenschutzgesetzes auf Schweizer
Unternehmen schreibt. Dr. Ursula Widmer ist Anwältin und spezialisiert auf IT-Recht. Zitat aus ihremArtikel:
“ Für viele
Schweizer Unternehmen wird das neue EU-Datenschutzrecht relevant werden. Sie
sind daher gut beraten, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen. […] Wenn
es etwa darum geht, Investitionsentscheide zu treffen, zum Beispiel für eine
neue Unternehmens-Website und die Ausgestaltung von darin implementierten
Bestell- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kunden kann es sinnvoll sein,
rechtzeitig im Sinne einer künftig realisierbaren Option mögliche Anforderungen
des EU-Rechts zu beachten. Gleiches gilt etwa auch beim Aufbau eines
CRM-Systems. Werden diese Anforderungen nicht bereits bei Konzeption und Design
einer neuen IT-Lösung berücksichtigt und müssen dann nachträglich eingebaut
werden, kann dies zu erheblichem Mehraufwand führen.
Speziell zu beachten ist auch, dass die geplante Verordnung Vorgaben
für die Datenbearbeitung und Ansprüche der betroffenen Personen vorsieht, die
das schweizerische Recht (noch) nicht kennt…“
Den ganzen Artikel, mit einer Liste von wichtigen Änderungen am Schluss finden Sie hier.
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