Das Schlagwort “Cloud-Computing“ geistert schon längere Zeit in der IT-Welt herum. Trotzdem stellen sich oft schon bei der Begriffsdefinition gewisse Probleme: “Ist es nun Software as a Service (SaaS) oder schon Cloud-Computing?" Semantik könnte allerdings für Unternehmen, die sich auf eine Computer-Wolke verlassen wollen, das kleinste Problem sein. Sicherheitsbedenken und rechtliche Überlegungen wiegen schwerer.
Auf Wikipedia ist ein ausführlicher Artikel zum Thema Cloud-Computing publiziert. Da findet sich auch die folgende Definition, die von der amerikanischen Beraterfirma Saugatuck Technology stammt:
“Cloud Computing umfasst On-Demand-Infrastruktur (Rechner, Speicher, Netze) und On-Demand-Software (Betriebssysteme, Anwendungen, Middleware, Management- und Entwicklungs-Tools), die jeweils dynamisch an die Erfordernisse von Geschäftsprozessen angepasst werden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, komplette Prozesse zu betreiben und zu managen.“
Soweit so gut. Doch die Computer in der Wolke sind, wie alle anderen Computer auch, nicht vor Abstürzen und Datenverlusten gefeit. Selbstverständlich werden Kundendaten deshalb doppelt- und dreifach gespeichert, damit nach einem Unfall einfach weitergearbeitet werden kann. Doch auch das reicht offenbar nicht aus, um den Cloud-Supergau zu verhindern, wie nun ausgerechnet Microsoft demonstriert:
"Es ist der Alptraum eines jeden Computernutzers: Die Festplatte gibt ihren Geist auf, alle Daten sind weg, und das letzte Backup liegt Wochen zurück. Für Microsofts Mobilfunktochter Danger ist dieser Alptraum wahr geworden. Danger betreibt ein großes Rechenzentrum und bietet in Zusammenarbeit mit T-Mobile USA sogenannte Cloud-Computing-Dienste an. Serverfehler sorgten nun für einen Daten-GAU der übelsten Sorte. Tausende T-Mobile-Kunden haben persönliche Daten vermutlich für immer verloren.“Derartige Datenverluste sind nur ein Teil des Cloud-Computing-Szenarios, das dem IT-Chef und dem Firmenanwalt Kopfschmerzen bereiten könnte. Man müsse sich nämlich als Anwender diesbezüglich sowieso auf eine schwierige Rechtslage einstellen, schreibt Thomas Söbbing in der Computerwoche. Söbbing ist selber Anwalt, und sein Artikel geht ausführlich auf verschiedenste rechtliche Aspekte des Wolkencomputing ein. Sein Fazit:
“Cloud Computing mag ein neues Geschäftsmodell sein, doch aus rechtlicher Sicht steckt dahinter nur eine Bündelung von bereits heute bekannten technischen Verfahren. Eine Herausforderung stellt die hohe Internationalisierung/Globalisierung der Clouds dar. Deshalb muss bei der Vertragsgestaltung Augenmerk auf die Wahl des Gerichtsstands und des anzuwendenden Rechts gelegt werden […] Allerdings sollten sich die Kunden an den Gedanken gewöhnen, dass ihre Daten auch auf fremde Server und ins Ausland gelangen. Wenn die Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden, ist dagegen nichts einzuwenden.“
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